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  • AutorenbildMichael Wiegert-Wegener

Prädikatisierte Beifilme gegen die Vergnügungssteuer

Das waren noch Zeiten, als der Gesetzgeber auf Kinovorstellungen eine Vergnügungssteuer erhob. Nur ein „ausgezeichnetes“ Programm war davon befreit. Ist Qualität demnach kein Vergnügen? Das ist selbstverständlich Unsinn. Es gab und gibt noch heute Spielfilme mit Qualitätsanspruch und dem sogenannten „Prädikat wertvoll“, das die Filmbewertungsstelle in Wiesbaden verleiht. Wir finden sie zumeist in den Programm- und Filmkunstkinos.

Wenn der Film aber zum Beispiel kein solches Gütesiegel vorweisen kann, bedeutete das noch in den 1950er und 60er Jahren für Filmverleiher und Kinobesitzer den unbedingten Einsatz eines Kurzfilms bzw. Beifilms mit einem solchen Prädikat. Das galt dann für die komplette Vorstellung. So kam selbst im letzten muffigen Bahnhofskino der Besucher vor dem Sexfilm in den Genuss von etwas Kultur. Jeder dieser Beifilme war dabei einzigartig und vermittelte spezielle Informationen zu seinem Thema.

Die Vergnügungssteuern wurden vor Jahren weitgehend abgeschafft und so verschwand auch dieses wichtige Genre von der Leinwand.

Wäre es nicht schön, wenn jeder sinnfreie Actionfilm auch heute noch auf den prädikatisierten Beifilm zwecks Steuerbefreiung zurückgreifen müsste?


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