Mitte der 1970er Jahre – die „68er“ hatten gerade „Opas Kino“ für tot erklärt – entstand das Film-Fernseh-Abkommen, das eine Beteiligung der damals ausschließlich öffentlich-rechtlichen Sender (ARD/ZDF) an deutschen Kinoproduktionen vorsah. Dadurch hatten heute so bekannte Regisseure wie Fassbinder, Wenders oder Schlöndorff eine Chance, ihre Ideen in Film umzusetzen. Und die Regisseure konnten unabhängig entscheiden, die Redakteure förderten ihre Arbeit und redeten nicht hinein. 18 Monate liefen die Filme im zumeist Filmkunst- bzw. Programmkino bevor der beteiligte Fernsehsender sie auswerten durfte. Auch internationale Erfolgsfilme sind so entstanden. In jedem Filmfördergremium der Länder und des Bundes entscheiden Vertreter des Fernsehens mit. Auch die Privatsender wie RTL und Pro7 sind dort vertreten. Das Mitspracherecht der Fernsehredaktionen ist im Laufe der Jahre gewachsen. Spielfilme sollen auch im Fernsehen Quote bringen. Im europäischen Ausland sieht das noch etwas anders aus. Aber auch dort wird kaum noch ohne Fernsehbeteiligung für das Kino produziert.
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