top of page
  • AutorenbildFrank Bell

Das analoge Filmerbe wird digital

Das nationale Filmerbe wird digitalisiert. Seit Januar 2019 können sich Rechteinhaber und andere bewerben. Pro Jahr geben Filmförderungsanstalt (FFA), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Monika Grütters) und die Bundesländer dafür zehn Millionen Euro aus, 100 Millionen Euro sind auf zehn Jahre geplant. Das hört sich toll an, und es ist auch ein guter und wichtiger Schritt. Eine Bedingung zur Förderung: Es müssen Kurz- oder Langfilme von besonderer filmhistorischer Bedeutung oder dokumentarischem oder künstlerischem Wert sein. Eine Kommission entscheidet über die jeweilige Förderung. Das ist vielleicht in einem ersten Schritt notwendig, denn zehn Millionen Euro im Jahr sind nicht viel. Und schon sind wir beim Thema: Was ist förderwürdig, was ist Filmkultur? Die Kommission hat es nicht leicht. Müssen etwa alle Edgar-Wallace-Filme digitalisiert werden, oder reicht eine Auswahl? Wie kann man die treffen? Sind nicht auch die „schlechten“ Wallace-Krimis Kultur? Gehören die nicht zum Filmerbe? Und was ist beispielsweise mit den tausenden von Kulturfilmen, die im Kino im Beiprogramm liefen? Wir haben einige über dieses hervorragende Förderprogramm digital retten können. Zwei sind vom Essig-Syndrom befallen und nicht länger analog verfügbar. Was ist mit den tausenden von Filmmetern (viele auf Nitrofilm) im Bundesarchiv, was mit dem Material, das „vergammelt“? Fragen über Fragen, und dann auch noch die: „Müsste das Filmerbe nicht unbedingt auch auf analogem Film gerettet werden? Der hält mindestens 125 Jahre – ohne jegliche digitale Migration.


bottom of page